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Netzbetreiber vor Vertragsabschluss schriftlich fragen.

Eine kurze schriftliche Vorabklärung kann helfen, Anforderungen an Zähleranlage, Messkonzept und §-14a-Steuerung frühzeitig sichtbar zu machen. Je nach Netzbetreiber kann die technische Anmeldung dennoch über einen eingetragenen Installationsbetrieb erfolgen müssen.

Anfrage erstellen

Warum schriftlich?

Bei Verkaufsangeboten sollte klar sein, ob nur der elektrische Anschluss der Wärmepumpe oder auch erforderliche Änderungen an Zähleranlage, Steuertechnik und Erdung kalkuliert wurden.

Hinweis: Die Antwort des Netzbetreibers ist eine wichtige Vorabinformation. Die endgültige technische Ausführung und Inbetriebsetzung muss trotzdem den tatsächlich geltenden Regeln und dem real ausgeführten Anlagenzustand entsprechen.
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