ThermoLotse: Fachwissen für Eigentümer · Förderangaben mit Primärquellen
Stand 20.08.2026

Wärmepumpen-Förderung 2026: die neue Logik seit 21. Juli

Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21.07.2026 angepasst. Für Eigentümer sind vor allem Fördersatz, Einkommensbonus, Förderhöchstbetrag und die 2027er Änderungen relevant.

Kurzfassung: Programm 458 nennt derzeit 30 % bis maximal 80 % Zuschuss. Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.

Förderbausteine

BausteinAktuellHinweis
Grundförderung30 %Bleibt 2026 bestehen.
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Unter Voraussetzungen; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zVE.
Familienzuschlag+10.000 € GrenzeEinmalig bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind.

70 % oder 80 %?

Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten einer Wohneinheit begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem zu versteuernden Haushaltseinkommen kann die Obergrenze bis 80 % betragen.

Förderhöchstbetrag

Für die erste Wohneinheit gelten aktuell 28.000 €. Ab 01.02.2027 soll dieser Betrag erstmals und anschließend halbjährlich um 750 € sinken.

Was entfiel im Juli 2026?

Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen nach den veröffentlichten KfW-Anpassungen zum 21.07.2026.

2027: Wertschöpfungsbonus

Beobachtungspunkt: Für das 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, soll damit die 30-%-Grundförderung weiterhin möglich sein. Für außerhalb der EU gefertigte Systeme soll die Grundförderung auf 15 % sinken. Die konkrete Einstufung eines Modells muss später anhand der finalen Regeln geprüft werden.

Der Ablauf zählt

  1. Projekt mit Fachunternehmen planen.
  2. Förderkonformen Lieferungs-/Leistungsvertrag abschließen.
  3. Bestätigung zum Antrag erhalten.
  4. KfW-Antrag stellen.
  5. Maßnahme gemäß Förderbedingungen umsetzen.
  6. Nachweise nach Fertigstellung einreichen.

Förderung ist nur ein Teil der Entscheidung

Prüfen Sie zusätzlich, ob Gebäude und Heizsystem grundsätzlich zum nächsten Planungsschritt passen.

Haus vorprüfen
Primärquellen: KfW Programm 458; KfW „Anpassungen in der BEG 2026“.