Wärmepumpen-Förderung 2026: die neue Logik seit 21. Juli
Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21.07.2026 angepasst. Für Eigentümer sind vor allem Fördersatz, Einkommensbonus, Förderhöchstbetrag und die 2027er Änderungen relevant.
Förderbausteine
| Baustein | Aktuell | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Bleibt 2026 bestehen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Unter Voraussetzungen; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zVE. |
| Familienzuschlag | +10.000 € Grenze | Einmalig bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind. |
70 % oder 80 %?
Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten einer Wohneinheit begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem zu versteuernden Haushaltseinkommen kann die Obergrenze bis 80 % betragen.
Förderhöchstbetrag
Für die erste Wohneinheit gelten aktuell 28.000 €. Ab 01.02.2027 soll dieser Betrag erstmals und anschließend halbjährlich um 750 € sinken.
Was entfiel im Juli 2026?
Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen nach den veröffentlichten KfW-Anpassungen zum 21.07.2026.
2027: Wertschöpfungsbonus
Der Ablauf zählt
- Projekt mit Fachunternehmen planen.
- Förderkonformen Lieferungs-/Leistungsvertrag abschließen.
- Bestätigung zum Antrag erhalten.
- KfW-Antrag stellen.
- Maßnahme gemäß Förderbedingungen umsetzen.
- Nachweise nach Fertigstellung einreichen.
Förderung ist nur ein Teil der Entscheidung
Prüfen Sie zusätzlich, ob Gebäude und Heizsystem grundsätzlich zum nächsten Planungsschritt passen.
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