Stromnetz
§ 14a EnWG bei Wärmepumpen: Steuerbarkeit und reduzierte Netzentgelte
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden in ein System eingebunden, das Netzengpässe besser beherrschbar machen soll. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
Die drei Entgeltmodule
| Modul | Prinzip |
|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Netzentgeltreduzierung. Kein separater Zähler zwingend erforderlich. |
| Modul 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts wird auf 40 % reduziert; separater Zähler ist technische Voraussetzung. |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen; seit 01.04.2025 in Kombination mit Modul 1 vorgesehen. |
Warum Modul 2 für Wärmepumpen interessant sein kann
Die Bundesnetzagentur nennt ausdrücklich Wärmepumpen als möglichen Anwendungsfall für Modul 2. Ob sich der zusätzliche Zähler wirtschaftlich lohnt, hängt vom Verbrauch und den konkreten Mess- und Tarifkosten ab.
Steuerbarkeit bedeutet nicht „Heizung aus“
Das Regelwerk zielt darauf, in kritischen Netzsituationen die Leistungsaufnahme steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu begrenzen. Die konkrete technische Einbindung muss der Fachbetrieb bzw. Netzbetreiberprozess berücksichtigen.
Aktuell 2026: Die Bundesnetzagentur geht gegen einzelne Netzbetreiber vor, bei denen insbesondere die Umsetzung von Modul 3 noch Defizite zeigt. Regeln und praktische Umsetzung sind daher getrennt zu betrachten.
Primärquelle: Bundesnetzagentur, §14a-Informationen und Pressemitteilung vom 28.05.2026.